Einzeln Stark.
Zusammen unschlagbar.
 


Sie finden in unserem Bestand Immobilien aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Bundesweit verteilte Immobilien finden Sie über die weiteren Mitglieder des VIVD.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2011

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen der Firma

Hackert Immobilien GmbH
Hauptstraße 63
01587 Riesa

in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur dann anerkannt, wenn dieses ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist. Alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 

2. Gültigkeit

Die Firma Hackert Immobilien GmbH übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler aus. Die Angebote der Firma Hackert Immobilien GmbH erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Mit der Abgabe von Angeboten, der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und der Aufnahme von Verhandlungen, hierzu zählen auch die Kontaktaufnahme wegen eines angebotenen Objekts, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Hackert Immobilien GmbH als anerkannt.
 

3. Vorkenntnis

Ist dem Vertragspartner das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Hackert Immobilien GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Vertragspartner dieses, erkennt er die weitere Tätigkeit der Firma Hackert Immobilien GmbH als ursächliche Tätigkeit an und kann sich nicht mehr auf frühere Kenntnis oder einen anderweitigen Nachweis berufen.

4. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Vertragspartner bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Hackert Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muß, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Vertragspartner gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte diese Objektnachweise und Objektinformationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Vertragspartner verpflichtet, der Firma Hackert Immobilen die vereinbarte Provision zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Doppeltätigkeit

Die Firma Hackert Immobilien GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
 

6. Eigentümerangaben

Die Firma Hackert Immobilen weißt ausdrücklich darauf hin, dass die Objektinformationen vom Verkäufer beziehungsweise von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und auf deren Richtigkeit nicht immer überprüft werden können. Irrtümer bleiben vorbehalten. Es ist Sache des Vertragspartners die Objektinformationen auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Objektinformationen übernimmt die Firma Hackert Immobilen daher keinerlei Haftung.
 

7. Mitteilungspflicht

Der Eigentümer eines Objekts, der die Firma Hackert Immobilien GmbH mit der Vermarktung beauftragt hat, ist verpflichtet, bei Abschluss eines Notarvertrags Namen und Anschrift des Käufers zu benennen, damit das entstehen eines Provisionsanspruchs überprüft werden kann.
 

8. Provision

Provisionen sind bei Abschluss des Notarvertrags in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Die Firma Hackert Immobilien GmbH hat auch dann einen Provisionsanspruch, wenn infolge der Vermittlung oder auf Grund eines Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objekts erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sowohl den Abschluss des Miet-/Pachtvertrags als den Abschluss des Notarvertrags unter Angabe des Namens und der Anschrift des Mieter/Pächters/Käufers mitzuteilen. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Falle angerechnet.

Eine Provisionspflicht des Vertragspartners entsteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt beispielsweise dann vor, wenn der Vertragspartner mit einem von der Firma Hackert Immobilien GmbH benannten Dritten eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss erfährt oder das Geschäft mit dessen Rechtsnachfolger eingeht oder das nachgewiesene Objekt mietet/pachtet, anstelle dieses zu erwerben beziehungsweise umgekehrt. Das Ersatzgeschäft muss hierbei nicht gleichwertig und/oder wirtschaftlich identisch sein.
 

9. Aufwendungsersatz

Kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, ist der Vertragspartner verpflichtet, die der Firma Hackert Immobilien GmbH entstandenen Aufwendungen (Telefon, Porto, Inserate, Fahrtkosten etc.) zu erstatten.
 

10. Nachwirkung

Sollte sich der Eigentümer eines Objekts oder der Interessent eines Objekts gegen einen Vertragsabschluss mit einem nachgewiesenen potentiellen Vertragspartner entscheiden, gilt eine Nachwirkungsfrist von 2 Jahren. Sollte in diesem Zeitraum ein entsprechender Notarvertrag geschlossen werden, wird die vereinbarte Provision in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt im Falle einer Kündigung des Maklervetrags. Die Nachwirkungsfrist beginnt mit der schriftlichen Mitteilung der Ablehnung des Vertragsschlusses beziehungsweise mit der Kündigung des Maklervertrags.
 

11. Schadensersatz

Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten.
 

12. Datenschutz, Kreditprüfung

Zum Zwecke der Auftragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehungen werden personenbezogene Daten der Kunden verarbeitet und gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die persönlichen Kundendaten werden an keine dritten Personen weitergegeben oder für Werbezwecke zur Verfügung gestellt.

Zum Zwecke der Kreditprüfung des Kunden ruft die Firma Hackert Immobilien GmbH gegebenenfalls Bonitätsinformationen ab.
 

13. Sonstiges

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Als Gerichtsstand wird Riesa vereinbart. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt dies jedoch nur, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzlich zulässige Bestimmungen ersetzt.
 

Riesa, 01.01.2011

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